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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 312/99

Gesetze: EGV 2913/92 Art. 203 EGV 2913/92 Art. 204

Eingangsabgaben bei Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung

Leitsatz

Eine Zollschuld entsteht, wenn eine Ware im Anschluss an die vorübergehende Verwahrung entgegen der Versandanmeldung versehentlich nicht mitbefördert wird.

Fundstelle(n):
IAAAB-08214

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