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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 403/98

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 9a

Kindergeld: Grenzbetrag - Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages gem. § 9a EStG

Leitsatz

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze gemäß § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ist der Arbeitnehmerpauschbetrag gemäß § 9a EStG auf sämtliche berücksichtigungsfähigen Monate anteilig zu verrechnen und nicht nur auf die Monate, in denen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1062 Nr. 17
EAAAB-08117

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