Feststellung des Hauptzollamtes, Ursprungserklärungen seien zu Unrecht abgegeben worden, ist kein Verwaltungsakt; berechtigtes
Interesse des Zollpflichtigen an der Beseitigung des durch die Feststellung hervorgerufenen Rechtsscheins, Entscheidung durch
das Finanzgericht
Leitsatz
Die Feststellung der Hauptzollämter, ein Ursprungsnachweis sei vom Ausführer zu Unrecht abgegeben worden, kann nicht mit
der Anfechtungsklage angegriffen werden.
das Hauptzollamt ist nicht berechtigt, gegenüber einem Ausführer verbindlich festzustellen, eine Ursprungserklärung sei zu
Unrecht abgegeben worden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AAAAB-08114
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.