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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 378/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 6a

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überschuldung der Kapitalgesellschaft durch Zuführung zur Pensionsrückstellung

Leitsatz

Führt die Passivierung des Barwertes einer Pensionsverpflichtung zur Überschuldung der Kapitalgesellschaft, ist die Versorgungszusage nicht finanzierbar mit der Folge, dass die entsprechenden Zuführungen zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttungen anzusehen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-08065

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