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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 28/02 EFG 2002 S. 857

Gesetze: FGO § 151, ZPO § 767, ZPO § 769

Aufrechnung gegen einen mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Erstattungsanspruch im Wege der Vollstreckungsklage

Leitsatz

Die Aufrechnung der Finanzbehörde gegen einen mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen muss im Wege der Vollstreckungsgegenklage erfolgen (§ 151 FGO, § 767 ZPO).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 857
EFG 2002 S. 857 Nr. 13
LAAAB-08064

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