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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 149/01

Gesetze: AO § 218 Abs. 2

Wirksamkeit einer Aufrechnung kann nicht mit allgemeiner Leistungsklage verfolgt werden

Leitsatz

Die Wirksamkeit einer Aufrechnung durch das Finanzamt kann nicht im Wege einer allgemeinen Leistungsklage gerichtet auf Auszahlung der Gegenforderung (Steuererstattung) verfolgt werden.

Fundstelle(n):
HAAAB-08048

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