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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 295/98

Gesetze: ZK Art. 151 Abs. 1 ZK Art. 29 Abs. 1 ZK Art. 32 Abs. 4

Definition des Begriffes: Einkaufsprovisionen

Leitsatz

Unter Einkaufsprovisionen i. S. d. Zollwertrechts sind Beträge zu verstehen, die ein Einführer jemandem dafür zahlt, dass er für ihn beim Kauf der zu bewertenden Ware tätig wird.

Fundstelle(n):
FAAAB-08040

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