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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 333/01

Gesetze: AO § 69 Abs. 3, AO § 191

Darlegung der Ermessenserwägungen im Zusammenhang mit dem Erlass eines Haftungsbescheides

Leitsatz

Im Rahmen eines Haftungsbescheides sind die Ermessenserwägungen darzulegen, die zu der Annahme einer Tilgungsquote von 100% führen, wenn der Steuerschuldner wenige Monate später seine Geschäftstätigkeit und Zahlungen einstellt und Informationen über seine finanzielle Situation nicht vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-08026

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