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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 780/99 EFG 2002 S. 280

Gesetze: EStG § 33b Abs. 3, EStG § 33b Abs. 6, EStDV § 65 Abs. 4

Vorliegen einer dauernden Hilflosigkeit im Sinne von § 33b EStG

Leitsatz

Auch wenn bereits ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes existiert, hat die Finanzbehörde gemäß § 65 Abs. 4 Satz 2 EStDV eine gutachtliche Stellungnahme einzuholen. Durch Eintritt des Todes wird eine dauernde Hilflosigkeit im Sinne von § 33b Abs. 3 und 6 EStG nicht zu einer nur vorübergehenden.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 280
EFG 2002 S. 280 Nr. 5
SAAAB-08014

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