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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 3/99

Gesetze: EGV 3665/87 Art. 47 Abs. 2 EGV 3665/87 Art. 22 Abs. 1 EGV 3665/87 Art. 23 Abs. 1 EGV 3665/87 Art. 18 Abs. 1 Buchst. a EGV 3665/87 Art. 48 Abs. 2 Buchst. a

Rückforderung der Ausfuhrerstattung bei nicht rechtzeitiger Vorlage der Beförderungsdokumente

Leitsatz

Ist Ausfuhrerstattung im Wege des Vorschusses gewährt worden und hat der Ausführer das Beförderungsdokument nicht innerhalb der Ausschlussfristen des Art. 47 Abs. 2 VO Nr.3665/87 und Art. 48 Abs. 2 lit. a) VO Nr. 3665/87 vorgelegt, kann die vorschussweise gewährte Erstattung zurückgefordert werden, wenn der Ausführer das Dokument nicht spätestens bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens vorgelegt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAB-08009

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