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Finanzgericht Hamburg  v. - II 429/00

Gesetze: EStG § 10e Abs. 5a, AO § 204

Bindungswirkung einer Falschauskunft durch Finanzbeamte

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der auf eine allgemein gehaltene steuerliche Rechtsfrage, die er an irgendeinen Bediensteten irgendeines Finanzamtes gerichtet hat, eine unrichtige Auskunft erhält, kann sich nicht mit Erfolg gegenüber seinem Wohnsitzfinanzamt auf eine Bindung an die erteilte Auskunft nach Treu und Glauben berufen.

Fundstelle(n):
BAAAB-07895

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