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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 457/99 EFG 2001 S. 160

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

Leitsatz

Auch bei einer Kapitalgesellschaft, die eine personenbezogene Tätigkeit ausübt, darf zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen nicht das über einen Mindestgewinn hinausgehende Einkommen in voller Höhe an den Gesellschafter-Geschäftsführer als Gehalt ausgekehrt werden. Der Gesellschaft muss vielmehr etwa ein Viertel ihres Geschäftserfolges verbleiben, schon damit sie Rücklagen zur Überbrückung eines möglichen Ausfalls ihres Geschäftsführers bilden kann.

Bei einer "personengebundenen GmbH" gehört die "Geschäftsidee" ihres Gesellschafter-Geschäftsführers zur Gesellschaftssphäre. Sie kann nicht allein zur Begründung einer besonders hohen Geschäftsführervergütung herangezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 160
TAAAB-07811

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