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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 183/97

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Kosten für den Erwerb der Tauchlehrerlizenz nicht als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen für den Erwerb der Tauchlehrerlizenz sind nicht als Sonderausgaben (Berufsausbildungskosten) abziehbar, wenn sich die Absicht des Steuerpflichtigen, diesen Beruf auch auszuüben, nicht aufgrund objektiver Erkenntnisse so weit manifestiert hat, dass nach dem zu erwartenden Geschehensablauf mit der Ausübung zu rechnen ist.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
KAAAB-07801

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