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Finanzgericht Hamburg  v. - II 231/00

Zur Bemessungsgrundlage der AfA bei Erwerb bebauter Erbbaurechtsgrundstücke

Leitsatz

Bei Erwerb eines auf einem Erbbaurechtsgrundstück errichteten Gebäudes dürfen von den Gesamtanschaffungskosten nur die auf Gebäude und Außenanlagen entfallenden Kosten als Bemessungsgrundlage für die AfA nach § 7b EStG angesetzt werden.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
YAAAB-07789

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