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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 303/99

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 138

Angabe des Gegenstands des Klagebehrens als Prozessvoraussetzung

Leitsätze

Wenn sich ein Kläger trotz tatsächlich eingetretener Erledigung und einseitiger Erledigungserklärung des Beklagten nicht zum Gegenstand des Klagebegehrens äußert und nicht ebenfalls den Rechtsstreit als in der Hauptsache für erledigt erklärt, dann ist seine Klage als unzulässig abzuweisen.

Fundstelle(n):
YAAAB-07682

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