Kindergeldanspruch bei erwerbsmäßiger Betreuung von Pflegekindern
Leitsatz
Ein Steuerpflichtiger unterhält bei ihm nach § 33 SGB VIII zur Vollzeitpflege untergebrachte Kinder auch dann nicht unwesentlich
auf eigene Kosten, wenn er für diese neben Pflegegeld nach § 39 SGB VIII Erziehungsbeiträge von jeweils rund 1.200,-- DM monatlich
erhält.
Derartige Bezüge stellen auch kein den Kindergeldanspruch ausschließendes Leistungentgelt für eine als erwerbsmäßig zu qualifizierende
Betreuungstätigkeit des Steuerpflichtigen dar.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 690 Nr. 13 OAAAB-07668
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