Kindergeld für behindertes, volljähriges Kind, das über Einkünfte und Vermögen verfügt
Leitsatz
Für ein behindertes volljähriges Kind besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn es neben Einkünften und Bezügen über zur
Auffüllung seines notwendigen Lebensbedarfs ausreichendes Vermögen in Form von Festgeld und Wertpapieren verfügt. Ein Betrag
von 30.000,-- DM bleibt insoweit wegen Geringfügigkeit anrechnungsfrei.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Vermögen nicht zur Finanzierung einer laufenden Rente ab Erreichen einer bestimmten Altersgrenze
oder ab dem Tod der Eltern festgelegt wird.
Fundstelle(n): NAAAB-07651
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