Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gemeinsame Ermittlung des Kürzungsbetrages des Vorwegabzug bei Ehegatten
Leitsatz
1. Die Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei zusammenveranlagten Ehegatten wird auch dann nicht durch den
auf einen Ehegatten entfallenden Teilbetrag des Vorwegabzugs begrenzt, wenn die Kürzungsvoraussetzungen in der Person des
anderen Ehegatten (Versorgungsempfänger) nicht erfüllt sind. Hieran hat sich durch die gesetzliche Neuregelung ab dem Veranlagungszeitraum
1993 nichts geändert.
2. Eine verfassungswidrige Schlechterstellung von Eheleuten gegenüber Unverheirateten wird insoweit durch das Wahlrecht zur
getrennten Veranlagung ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-07647
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