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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 7672/00 E EFG 2002 S. 173

Gesetze: EStG § 19, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 3, AO § 42

Gestaltungsmissbrauch bei Arbeitszimmervermietung an Arbeitgeber; Mietzins als Arbeitslohn

Leitsatz

  1. Vermieten der Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und seine Ehefrau einen im Keller ihres gemeinsamen Wohnhauses befindlichen Büroraum an den Arbeitgeber des Ehemannes, der den Raum nach entsprechender Ausstattung seinem Geschäftsführer wiederum zur Betreuung ortsansässiger Mandanten sowie für Arbeiten an Abenden und Wochenenden überlässt, so liegt hierin wegen des von den Mietvertragsparteien zumindest auch verfolgten vernünftigen wirtschaftlichen Zwecks keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung.

  2. Die von dem Arbeitnehmer erzielten Mieteinnahmen können diesfalls nicht wegen der Subsidiarität der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung als Arbeitslohn behandelt werden, weil der zugrundeliegende Vertrag unabhängig vom Bestehen eines Dienstverhältnisses unter gleichen Bedingungen auch mit fremden Dritten hätte geschlossen werden können.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 258 Nr. 5
EFG 2002 S. 173
EFG 2002 S. 173 Nr. 4
UAAAB-07640

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