Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen bei Sicherung verschiedener Darlehenszwecke
Leitsatz
1. Sichern Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung ein Darlehen, das teils der privaten Umschuldung und teils dem Erwerb
einer Schiffsbeteiligung dient und dessen Finanzierungskosten daher nur teilweise Betriebsausgaben darstellen (sog. Mischfall),
so kann das Sonderausgabenabzugsverbot und die Feststellung der Steuerpflicht der Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen
enthaltenen Sparanteilen nur für den auf die Schiffsbeteiligung verwendeten Teilbetrag der Versicherungssumme in Betracht
kommen.
2. Für die Frage der steuerschädlichen Übersicherung der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Einkunftserzielung
bestimmten Wirtschaftsguts ist nicht auf den Nominalbetrag, sondern auf den Rückkaufwert der Kapitallebensversicherung abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 86 Nr. 2 EFG 2002 S. 1590 EFG 2002 S. 1590 Nr. 24 KÖSDI 2003 S. 13601 Nr. 2 EAAAB-07628
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