Keine Grunderwerbsteuer bei Übertragung sämtlicher Anteile einer Kapitalgesellschaft an weitere Kapitalgesellschaft des
alleinigen Anteilseigners
Leitsatz
Aus der Rechtsprechung zur Vereinigung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft in einer Person kann
nicht abgeleitet werden, dass auch eine Grundvermögen berührende Übertragung sämtlicher Anteile zwischen zwei im alleinigen
Anteilsbesitz derselben Person stehenden Kapitalgesellschaften nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Dies folgt bereits
daraus, dass im letzteren Fall kein Erwerb des Anteilseigners, sondern der aufnehmenden Kapitalgesellschaft vorliegt.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 99 Nr. 2 EFG 2001 S. 90 RAAAB-07599
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