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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 9441/98 K, U

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 52 Abs. 1 Satz 1, AO § 55 Abs. 1, AO § 59, UrhG § 69c Nr. 3 Satz 1

Verleih von Computerspielen i.d.R. nicht gemeinnützig

Leitsatz

Ein Verein, der nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung maßgeblich darauf ausgerichtet ist, seinen beitragspflichtigen Mitgliedern Zugang zur Nutzung von Computerspielen zu verschaffen, verfolgt ungeachtet seiner Funktion als Kommunikationsforum in erster Linie gemeinnützigkeitsschädliche eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Versagung der Gemeinnützigkeit folgt überdies aus dem in der Umgehung des Verbots der entgeltlichen Vermietung von Computerspielen liegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung.

Fundstelle(n):
QAAAB-07582

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