Unter Buchwert erfolgte Veräußerung eines zu Werbezwecken angeschafften Dressurpferdes als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die durch die unter Buchwert erfolgende Veräußerung eines als Werbeträger dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft zugeordneten
Dressurpferdes eintretende Vermögensminderung ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn das Pferd unter Verzicht
auf Aufwendungsersatz im Gesellschafterinteresse gehalten wurde. Dies ist anzunehmen, wenn für die Anschaffung 1/3 des Jahresumsatzes
aufgewandt wurde, ein gesicherter Werbeerfolg nicht abgesehen werden konnte und die Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers
(die spätere Käuferin) einen Reitstall betreibt.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 960 Nr. 15 PAAAB-07578
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