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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 3121/97 E

Gesetze: AO § 171 Abs. 3, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Nachschieben von Tatsachen im Einspruchsverfahren nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

  1. Ein Nachschieben von Tatsachen in einem die Änderung der Steuerfestsetzung betreffenden Einspruchsverfahren ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn auf diese Weise dem Änderungsbescheid erst nach dem Eintritt der Festsetzungsverjährung eine die Änderung rechtfertigende Begründung gegeben wird.

  2. Die Anfechtung eines rechtswidrigen Bescheids hemmt die Festsetzungsverjährung nur insoweit, als über die Berechtigung zum Erlass des Bescheids im Zeitpunkt seines Wirksamwerdens gestritten wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAB-07557

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