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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2821/97 EFG 2001 S. 84

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 43 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 8a

Keine Kapitalertragsteuer bei fiktiver verdeckter Gewinnausschüttung infolge Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Leitsatz

Zu den verdeckten Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, bei denen die Einkommensteuer des Gesellschafters durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird, gehören nur solche Leistungen der Kapitalgesellschaft an den Anteilseigner, denen eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zugrundeliegt, nicht hingegen die nach der Fiktion des § 8a KStG als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifizierten Zinszahlungen bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 84
DAAAB-07556

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