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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2028/96 K, G EFG 2000 S. 1177

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1EStG § 7 Abs. 1 Satz 1EStG § 7 Abs.1 Satz 2EStG § 7 Abs. 1 Satz , HGB § 253 Abs. 2 Satz 1

Warenzeichen als wirtschaftlich abnutzbare Wirtschaftsgüter

Leitsatz

  1. Warenzeichen unterliegen einem nur durch werterhaltende Maßnahmen zu verhindernden Wertverfall und sind daher wirtschaftlich abnutzbare Wirtschaftsgüter (gegen , BStBl II 1996, 586).

  2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von erworbenen Warenzeichen ist nicht in Anlehnung an die auf Geschäfts- und Firmenwerte beschränkte Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG, sondern durch Schätzung im Einzelfall zu ermitteln.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1177
PAAAB-07552

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