Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Saunabäder bei einem Mitgliedsbeitrag, der die Nutzung aller Anlagen eines Fitnessstudios
ermöglicht
Leitsatz
Wird den Mitgliedern eines Fitnessstudios das einheitliche Nutzungsrecht aller Anlagen einschließlich des Saunabereichs gegen
ein lediglich kalkulatorisch aufgeteiltes Gesamtentgelt angeboten, so liegt hierin eine unterschiedslos dem vollen Steuersatz
zu unterwerfende Leistung eigener Art. Der offene Ausweis eines getrennten Entgelts für die Saunanutzung ändert an diesem
Leistungsinhalt nichts, wenn hiermit unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme lediglich ein prozentualer Anteil des unveränderten
Gesamtentgelts abgedeckt wird.
Fundstelle(n): EAAAB-07547
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