Kein zweistufiges Feststellungsverfahren gegenüber Treugeber bei (bestandskräftigem) negativem Gewinnnfeststellungsbescheid
gegenüber Treuhandkommanditisten
Leitsatz
Ergehen im Falle einer treuhänderischen Beteiligung an einer KG negative Gewinnfeststellungsbescheide gegenüber den Treuhandkommanditisten,
so ist für ein Feststellungsverfahren 2. Stufe gegenüber den Treugebern zur Frage der Einkünfteverteilung kein Raum mehr.
Dies gilt zumindest dann, wenn die Feststellungsbescheide 1. Stufe bestandskräftig geworden sind. Die gegenüber den Treuhändern
getroffenen Feststellungen müssen sich die Treugeber mit Bindungswirkung für die betroffenen Folgebescheide unmittelbar zurechnen
lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAB-07524
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