Umfang der erbschaftsteuerlichen Berücksichtigung eines Kaufrechtsvermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit, wenn der Kaufpreis
den Steuerwert übersteigt
Leitsatz
Es begegnet ernstlichen Zweifeln, den Abzug einer den Grundstückserben treffenden Verbindlichkeit aus einem Kaufrechtsvermächtnis
als Nachlassverbindlichkeit bereits dann in voller Höhe zu versagen, wenn der vom Erblasser festgelegte Kaufpreis für das
vermachte Grundstück dessen Steuerwert nicht unterschreitet. Bei summarischer Prüfung ist daher der Steuerwert des vermachten
Grundstücks mit dem Anteil als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, der dem Verhältnis der Kaufpreisunterdeckung zum Verkehrswert
des Grundstücks entspricht (Verkehrswert: 194.000,-- DM; Kaufpreis; 100.000,-- DM; Steuerwert: 97.000,-- DM; Abzug: 97.000,--
DM x 48,45%).
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1387 ZAAAB-07514
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