Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens über ein noch zu renovierendes bebautes Grundstück
Leitsatz
Ein Schenkungsversprechen über ein Grundstück ist nicht bereits mit der Abgabe der für die Eintragung der Rechtsänderung im
Grundbuch erforderlichen Erklärungen ausgeführt, wenn sich aus dem Schenkungsvertrag ergibt, dass die versprochene Leistung
erst durch den Übergang des Grundstücks in renoviertem Zustand bewirkt werden sollte, und die hierzu erforderlichen Arbeiten
erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet und vom Schenker bezahlt worden sind. Dies gilt unabhängig von dem vereinbarten Zeitpunkt
des Übergangs der Nutzen und Lasten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 150 UAAAB-07507
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