2. Ungeachtet der zur Entstehung der Zollschuld führenden Nichtgestellung liegt ein die Erstattung rechtfertigender besonderer
Fall vor, wenn eingeführte Waren zur zollfreien Verwendung abgefertigt werden sollten und tatsächlich der beabsichtigten Verwendung
zugeführt worden sind. Eine Zollerhebung zum Schutz der Gemeinschaftswirtschaft ist diesfalls nicht erforderlich.
2. Ungeachtet der zur Entstehung der Zollschuld führenden Nichtgestellung liegt ein die Erstattung rechtfertigender besonderer
Fall vor, wenn eingeführte Waren zur zollfreien Verwendung abgefertigt werden sollten und tatsächlich der beabsichtigten Verwendung
zugeführt worden sind. Eine Zollerhebung zum Schutz der Gemeinschaftswirtschaft ist diesfalls nicht erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAB-07502
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