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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3624/97 Erb

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 31, AO § 162, FGO § 79b Abs. 2, FGO § 79b Abs. 3

Schätzung des steuerpflichtigen Erwerbs nach vergeblicher Aufforderung zur Erbschaftsteuererklärung

Leitsatz

  1. Pflichtteilsansprüche können nur dann nachlassmindernd bei der Erbschaftsteuerfestsetzung abgezogen werden, wenn sie geltend gemacht und befriedigt worden sind.

  2. In einem Schätzungsfall wird allein mit der Vorlage der Kopie einer Vereinbarung zwischen Erbe und Berechtigtem über bezifferte Pflichtteilsansprüche der in einer gerichtlichen Ausschlussfrist geforderte Tatsachenvortrag und Belegnachweis zu abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nicht erbracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAB-07491

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