Post als Gesamtschuldnerin für Einfuhrabgaben bei unzutreffenden Zollinhaltserklärungen
Leitsatz
Am . . . Oktober 1994 beschlagnahmten Beamte des Zollfahndungsamtes (ZFA) zehn Postpakete mit jeweils 10.000 Stück unversteuerter
Zigaretten, die von den "Kanarischen Inseln"/Spanien abgesandt und vom Postamt K der Rechtsvorgängerin der Klägerin - der
. . . (im folgenden Klägerin) - gestellt worden waren. Diese Pakete waren an "A.X.", "B.X." und "C.X.", "D.W.", "E.Y.", "F.Z."
und "G.V." adressiert. Im Rahmen des alsdann vom ZFA eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurden beim Postamt K und Postamt
L Paketkarten und sogenannte Notkarten über die Auslieferung von von den "Kanarischen Inseln" abgesandten Postpaketen beschlagnahmt.
Im einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Paketkarten bzw. Notkarten:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 753 SAAAB-07483
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