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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1630/00 AO

Gesetze: ZK Art. 4 Nr. 16 Buchst. b ZK Art. 4 Nr. 19 ZK Art. 96 Abs. 1 Buchst. a ZK Art. 203 Abs. 1 ZK Art. 239 Abs. 1 2. Anstrich EWGRL 12/92 Art. 5 Abs. 1 ZKDV Art. 905 Abs. 1 BranntwMonG§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO § 227

Keine Erstattung von Branntweinsteuer im Wege des Billigkeitserlasses bei Unterschlagung durch Frachtführer und offensichtlicher Fahrlässigkeit des Spediteurs

Leitsatz

3. In einer derartigen Unterschlagung liegt kein die Erstattung der Branntweinsteuer rechtfertigender besonderer Fall.

3. In einer derartigen Unterschlagung liegt kein die Erstattung der Branntweinsteuer rechtfertigender besonderer Fall.

Fundstelle(n):
YAAAB-07481

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