Häusliches Arbeitszimmer und Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem nebenberuflich selbständig
tätigen Kirchenmusikdirektor und Hochschullehrer
Leitsatz
Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der nichtselbständigen Haupttätigkeit des Steuerpflichtigen (als
Kirchenmusikdirektor und Hochschullehrer), so können wegen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller betrieblichen und beruflichen
Aktivitäten auch die auf die nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Musiker und Komponist entfallenden Arbeitszimmeraufwendungen
nicht in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 192 Nr. 3 EFG 2002 S. 1590 EFG 2002 S. 1590 Nr. 24 FAAAB-07470
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