Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks an Erfüllung statt aufgrund Pflichtteilsanspruch
Leitsatz
Nach Sinn und Zweck des § 3 Nr. 2 GrEStG, die Belastung eines der Erbschaftsteuer unterliegenden Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer
zu vermeiden, muss auch eine Grundstücksübertragung an Erfüllungs Statt zur Befriedigung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruches
als Erwerb von Todes wegen angesehen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wert der Geldforderung oder der Einheitswert
des übertragenen Grundstücks für die Erschaftsteuerfestsetzung maßgebend ist.
Fundstelle(n): OAAAB-07467
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