Kein tarifbegünstigt aufgabefähiger Teilbetrieb bei
Umstrukturierung allein zum Zwecke der Abwicklung
Leitsatz
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
wird kein tarifbegünstigt aufgabefähiger Teilbetrieb
”Grundstücksvermietung” geschaffen, wenn eine
Umstrukturierung durch zusätzliche Übernahme einer Handelssparte von
der konkursbedrohten Besitzgesellschaft lediglich der Abwicklung dient und
nicht mit dem Zweck einhergeht, einen gesonderten und lebensfähigen
Verwaltungskomplex ”Vermietung” einzurichten. Für die
Annahme eines Teilbetriebs muss die Grundstücksverwaltung überdies
bei isolierter Betrachtung gewerblichen Charakter haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1304 EFG 2003 S. 1304 Nr. 18 WAAAB-07447
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