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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 2 K 4816/98 E EFG 2002 S. 759

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3 Satz 1

Entgeltanteil für steuerpflichtige sonstige Leistung bei privater Grundstücksveräußerung

Leitsatz

1. Erhält der Eigentümer anlässlich der Veräußerung eines Privatgrundstücks eine Zahlung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt sowohl einen Ausgleich für die Aufgabe seiner Nachbarrechtsbehelfe gegen ein auf dem angrenzenden Grundstück geplantes Bauvorhaben darstellt als auch eine Zahlung für die Aufgabe der Substanz, so ist die Gegenleistung in ein Entgelt für die steuerfreie Grundstücksveräußerung und die steuerpflichtige sonstige Leistung aufzuteilen.

2. Für den auf die steuerfreie Grundstücksveräußerung entfallenden Teilbetrag ist der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Grundstück in der politischen Gemeinde zugrunde zu legen, wenn dieser den Verkehrswert des veräußerten Grundstücks übersteigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 878 Nr. 14
EFG 2002 S. 759
IAAAB-07443

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