Anwendung des § 4 Abs. 5 und 6
UmwStG auf nach dem zur Eintragung beantragte Übernahmevorgänge
Leitsatz
Die Anwendung des § 4 Abs. 5 und 6 des UmwStG vom (Nichtansatz des negativen Ubernahmewerts, Teilwertaufstockung,
Aktivierung des verbleibenden Übernahmeverlustes) auf nach dem zur Eintragung in das Handelsregister beantragte
Übernahmevorgänge verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil nach der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Bundestag
die Vertrauensgrundlage für die Fortgeltung der bisherigen gesetzlichen Regelung weggefallen war.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1423 YAAAB-07442
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