Einkommensteuererhöhende Auswirkung des Progressionsvorbehalts nur bei positivem zu versteuerndem Einkommen
Leitsatz
Bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte kann die Regelung über den Progressionsvorbehalt (wegen Bezugs von Arbeitslosengeld)
nur tariferhöhend berücksichtigt werden, wenn das nach der sog. 1/5-Regelung zu ermittelnde verbleibende zu versteuernde Einkommen
zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Bezüge (Steuersatz-Einkommen) positiv ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1378 Nr. 22 EFG 2002 S. 1454 EFG 2002 S. 1454 Nr. 22 PAAAB-07432
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