Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Promotionsvorbereitung als Fortsetzung der Berufsausbildung
Leitsatz
Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent nach Abschluss der Diplomprüfung ist als Fortsetzung der Berufsausbildung zu
qualifizieren, wenn sie dem Ziel der Promotion dient und deren Vorbereitung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Soweit
aufgrund der hierdurch eintretenden Veränderung der Einkünftesituation der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge überschritten
wird, entfällt der Kindergeldanspruch für das laufende Kalenderjahr ungeachtet der vorher bestehenden Unterhaltsbedürftigkeit
rückwirkend.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1318 EAAAB-07427
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