Rechtsgrundlose Steuererstattung im Wege der Zahlung an vermeintliche Treuhänder
Leitsatz
Übersieht das Finanzamt die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs an einen Dritten und zahlt es überdies die Steuererstattung
in der irrigen Auffassung an den Geldempfangsbevollmächtigten des Zedenten aus, dass er nicht als bloße Zahlstelle, sondern
als dessen Treuhänder fungiere, so ist der vermeintliche Treuhänder als Leistungsempfänger zur Rückzahlung der rechtsgrundlosen
Leistung verpflichtet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der vermeintliche Treuhänder die vorrangige Abtretung kannte.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 531 GAAAB-07422
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.