Doppelte Haushaltsführung und Lebensmittelpunkt eines
ausländischen Lizenzfußballspielers
Leitsatz
Ein mit dreijähriger
Vertragslaufzeit im Inland beschäftigter Lizenzfußballspieler hat
ungeachtet familiärer Bindungen zu seinem im Ausland belegenen Elternhaus
und dort verfügbarer eigener Wohnräume den Mittelpunkt seiner
Lebensinteressen in der am Beschäftigungsort unterhaltenen Wohnung, wenn
er, seine Ehefrau und das einzige Kind sich dort den überwiegenden Teil
des Jahres (9 Monate) aufgehalten haben. Ein Abzug der Aufwendungen für
diese Familienwohnung unter dem Gesichtspunkt der doppelten
Haushaltsführung kommt daher nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1161 EFG 2002 S. 1161 Nr. 18 NAAAB-07411
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