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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 4218/97 G EFG 2002 S. 483

Gesetze: GewStG 1993 § 9 Nr. 1 Satz 1, GewStG 1993 § 9 Nr. 1 Satz 2

Verwaltung fremderrichteter Eigentumswohnungen für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags eines Grundbesitz verwaltenden Unternehmens unschädlich

Leitsatz

  1. Unter die für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages eines Grundbesitz verwaltenden Unternehmens (Genossenschaft) unschädliche Betreuung von Wohnungsbauten fällt auch die Verwaltung fremder Eigentumswohnungen, die nicht von dem verwaltenden Unternehmen errichtet worden sind.

  2. Entsprechen die Erlöse für diese - bei isolierter Betrachtung nicht gewerbliche - Betreuungstätigkeit lediglich 0,0196% des Gesamtumsatzes aus der Hausbewirtschaftung, so gebietet überdies der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit deren Qualifizierung als für die erweiterte Kürzung unschädliche Nebentätigkeit (Anschluss an ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 766 Nr. 12
EFG 2002 S. 483
EFG 2002 S. 483 Nr. 8
KÖSDI 2002 S. 13304 Nr. 6
IAAAB-07404

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