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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 3056/96 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Umzugskosten können unabhängig von Art und Grund der Wohnungskündigung in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Ein Abzug unter dem Gesichtspunkt von Krankheitsaufwendungen setzt ein vor Kündigung/Umzug ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 243 Nr. 5
UAAAB-07400

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