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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 16 V 3122/03 A (E) EFG 2003 S. 1565

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

Aussetzungsantrag bei Gericht nur zulässig nach vorangegangener Antragstellung bei der Behörde

Leitsatz

Eine Vollstreckungsankündigung erfüllt als Routinemaßnahme nicht die Zugangsvoraussetzung der drohenden Vollstreckung für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht, wenn der Steuerpflichtige nach Ergehen der Einspruchsentscheidung weder einen Aussetzungsantrag an das Finanzamt gerichtet noch einen solchen Antrag zumindest angekündigt hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 287 Nr. 5
EFG 2003 S. 1565
EFG 2003 S. 1565 Nr. 21
AAAAB-07369

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