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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 2493/00 E EFG 2003 S. 773

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Steuerliche Anerkennung eines Erwerbsvorganges zwischen Eheleuten

Leitsatz

Wird bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung unter Ehegatten der Kaufpreis auf deren gemeinsames Girokonto gezahlt und sodann in der gemeinsamen Verfügungsbefugnis unterliegende Fondsanteile angelegt, so ist unter Gesamtwürdigung der Umstände dennoch bezüglich des Veräußerungsentgelts von einem Wechsel der Vermögenssphären und damit einer fremdüblichen Durchführung des Kaufvertrags auszugehen, wenn nach mündlicher oder stillschweigend vereinbarter Regelung im Innenverhältnis das Zugriffsrecht auf den Geldbetrag sowie die hiermit erworbenen Fondsanteile allein dem Verkäufer zustehen sollte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 773
EFG 2003 S. 773 Nr. 11
KAAAB-07344

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