Auftragsbestand einer KG in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten kein immatrielles Einzelwirtschaftsgut, sondern Teil
des Geschäftswertes
Leitsatz
Bei dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils sind die Gewinnerwartungen aus Rahmenverträgen über Aufträge unbestimmten Volumens
als Teil des Geschäftswerts in der Ergänzungsbilanz zu aktivieren und abzuschreiben, da diese anders als ein verbindlicher
Auftragsbestand kein selbständig bewertungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut darstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1141 Nr. 19 EFG 2003 S. 1290 INF 2003 S. 645 Nr. 17 KÖSDI 2003 S. 13897 Nr. 10 VAAAB-07336
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