Behinderungsgrad i.H.v. 50% nach MdE-Tabellen bei Drogenabhängigkeit des Kindes bedeutet i.d.R. Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
durch Erwerbsfähigkeit
Leitsatz
1. Der Nachweis der Behinderung eines Kindes als Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld bedarf nicht notwendig eines
Feststellungsbescheides nach dem Schwerbehindertengesetz.
2. Die MdE-Tabellen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung begründen einen Anscheinsbeweis für den mindestens
bei 50 v.H. liegenden Behinderungsgrad eines Drogenabhängigen.
3. Bei einem derartigen Behinderungsgrad nicht erwerbstätiger Betroffener ist erfahrungsgemäß von der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
durch Erwerbstätigkeit auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAB-07309
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