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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 6803/96 E

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1, EStG § 10e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2

Ersatz einer Ölheizung durch Gasheizung bei nur geringfügig überschrittener Aufgriffsgrenze als sofort abzugsfähige Vorbezugskosten

Leitsatz

Die Aufgriffsgrenze von 20% der Gebäudeanschaffungskosten geringfügig überschreitende Erhaltungsaufwendungen sind als sofort abzugsfähige Vorbezugskosten zu behandeln, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (hier: Ersatz einer Ölheizung durch Gasheizung, Einbau von 4 Isolierfenstern, diverse Schönheitsreparaturen) keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes eingetreten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAB-07282

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